Allgemeine Geschäftsbedingung

SÄNGERIN HELEN PFAFF

Die AGB gelten für die Sängerin/Gitarristin/Traurednerin/DJane Helen als Künstlerin (nachfolgend Künstlerin genannt) und ebenso für den Veranstalter als Auftraggeber (nachfolgend Veranstalter genannt).
Die AGBs dienen zur Sicherheit beider Parteien.
Mit Bestätigung des Angebotes: Zusage per Mail oder Schriftlicher Vertrag erfolgt der Vertragsschluss.
Zusätzlich beinhaltet die Zusage die Anerkennung der AGBs.

RESERVATION

Eine Reservierung ist nicht möglich. Der Wunschtermin des Kunden/Veranstalters wird erst reserviert und eingebucht, wenn der Vertrag schriftlich abgeschlossen wurde.

Vertragspartner ist Helen Pfaff/www.helenpfaff.ch/info@helenpfaff.ch

Die Künstlerin ist in der Ausgestaltung und Darbietung ihres Programms frei. Eine Setlist wird auf Wunsch dem Veranstalter zur Verfügung gestellt. Wünsche werden erfüllt, wenn dies abgesprochen ist. Wünsche von Gästen auf der Party werden ebenfalls erfüllt, wenn der Veranstalter dies erlaubt. Falls er es nicht wünscht, muss er die Künstlerin schriftlich vorab informieren. Wasser und eine warme Speise sind bei der Veranstaltung im normalen Umfang inklusive. Eine Übernachtung ist notwendig ab 01 Uhr. Der Veranstalter sorgt für ein angemessenes Hotel (mind. 3 Sterne)

Die Künstlerin versichert die Mitnahme der Technik nach Absprache. Der Strom wird vom Veranstalter zur Verfügung gestellt. Es müssen 2 unabhängige Stromkreise sein, sodass es keine Überlastung gibt. Der Veranstalter informiert die Künstlerin, falls es Funk Frequenzen gibt, da die Künstlerin dann ein Kabel Mikrofon nutzt. Der Veranstalter haftet für die Sicherheit der Technik. (Falls z.B. ein Getränk von einem Gast verschüttet wird, die Stromspannung nicht stimmt, die Location nicht regengeschützt ist, Diebstahl, etc.)

Der Veranstalter stellt einen Parkplatz kostenfrei zur Verfügung.

Es fallen keine Mwst. an. Die vereinbarte gesamte Gage wird überwiesen. 50% der Gage werden vor der Veranstaltung überwiesen.

Die Absage der Veranstaltung ist schriftlich und telefonisch mit Begründung an Helen Pfaff mitzuteilen. Sofern die Veranstaltung nicht stattfindet, werden dem Künstler 50% der Gage als Ausfallgage überwiesen.

Bei Absage des Auftrittes durch den Künstler aufgrund Krankheit, Unfall oder familiärer Vorfälle, kümmert sich der Künstler um einen gleichwertigen Ersatz. Der Ersatz wird aus Künstlern zusammen gestellt, deren Gage die ausgemachte Gage für Helen nicht überschreitet. Zusatzleistungen der Ersatzkünstler müssen extra bezahlt werden. Bei Absage des Künstlers aus Gründen gesetzlich festgelegter höherer Gewalt, ergeben sich keine Rechte und Pflichten. Der Künstler stellt Fotos für die Bewerbung des Konzertes zur Verfügung. Veröffentlichungen vom Konzert müssen dem Künstler mitgeteilt werden und er muss zustimmen.

Sollten einzelne Bestandteile der AGB juristisch anfechtbar oder unwirksam sein, so wird vereinbart, im Übrigen an der Gültigkeit der AGB festzuhalten. Änderungen und Ergänzungen der AGB bedürfen der Schriftform.
Gerichtsstand ist Solothurn.